Die Abkürzung F.R.E.D.A. steht für:
"Frühintervention bei erstauffälligen Drogen- und Alkoholkonsumenten".
…für wen?
Sie sind wegen Besitzes oder Erwerbs illegaler Drogen und/ oder weil Sie unter Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig geworden sind, z. B.:
- im Straßenverkehr
- durch Körperverletzung
- wegen Sachbeschädigung
- …
… und nun müssen Sie mit einer Strafe rechnen.
Handeln Sie JETZT!
Sie können den Ausgang des Verfahrens beeinflussen, da
- gemäß § 45 Abs. 1 und 2 JGG der Staatsanwalt von einer Verfolgung absehen kann, bzw.
- gemäß § 45 Abs. 3 JGG die juristischen Folgen gemildert werden können.
Durch eine Teilnahme an F.R.E.D.A. können Sie eine Strafmilderung oder evtl. eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn Sie noch keine 21 Jahre alt sind.
Wir informieren die Staatsanwaltschaft über Ihre Anmeldung und bestätigen bei erfolgreichem Abschluss Ihre Teilnahme.
Verlauf
F.R.E.D.A. besteht aus einem Vorgespräch und insgesamt 6,5 Stunden Gruppen- sowie Einzelsitzungen.
Sie:
- erhalten Informationen von kompetenten Fachkräften
- tauschen Erfahrungen mit anderen Betroffenen aus
- reflektieren Ihren Umgang mit Alkohol/ Drogen
- entwickeln mit dem Berater/ der Beraterin und der Gruppe konstruktive Lösungsansätze
- erarbeiten sich eine gute Basis für den Fortgang Ihres Verfahrens.
Die Kursgebühr beträgt 50,- €.
Melden Sie sich innerhalb 14 Tage nach der Erstvernehmung bei uns an.